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Zahnzusatzversicherung, Finanzierung |
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Unser Standpunkt:
Eine Zahnbehandlung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft steht Ihnen ganz einfach zu.
Zahnzusatzversicherung, Finanzierung, Steuerliche Aspekte
Gesetzgeber und Krankenkassen muten Patienten eine immer
höhere Eigenbeteiligungen zu. Manch einer verzichtet deshalb auf die
eine oder andere zahnärztliche Leistung - auch dann, wenn sie
medizinisch sinnvoll oder sogar dringend angeraten ist. Wir werden Sie unabhängig von gesundheitspolitischen Einschränkungen über die besten Alternativen Ihrer Behandlung beraten.
Zahnzusatzversicherung und WaizmannTabelle
Sehr oft werden wir nach einer guten Empfehlung einer Zahnzusatzversicherung gefragt. Die Entscheidung für oder gegen eine solche Versicherung und die damit verbundenen Ausgaben hängt von vielen Faktoren ab. Hier ist der Versicherungsfachmann gefragt.
Die Empfehlung vieler Versicherungstests lautet: "Waizmanntabelle". Die WaizmannTabelle bietet einen systematischen Marktüberblick zum Thema. Der Autor Hans Waizmann versichert, diese regelmäßig zu überprüfen und auf den neuesten Stand zu bringen. Diese Informationen können Sie online abfagen:
Finanzierungsangebot:
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Zahnärztlichen Abrechnungszentrum Dr. Güldener
die Möglichkeit, die Kosten für eine Zahnbehandlung in monatlichen Raten zu begleichen. Sprechen Sie uns im Rahmen des Beratungsgespräches vertraulich darauf an.
Das Abrechnungszentrum Dr. Güldener bietet Ratenzahlungen mit einer
Laufzeit von bis zu 4 Monaten kostenfrei an. Möchten Sie sich für eine längere Laufzeit als sechs Monate ab Rechnungsdatum entscheiden? Auch das ist zu günstigen Konditionen möglich. Hier geht es zum online-Teilzahlungsrechner des Abrechnungszentrums: Teilzahlungsrechner .
steuerlich: Eigenanteile der Zahnbehandlung:
Wichtig ist zu wissen: Eigenanteile einer Zahnbehandlung fallen steuerlich betrachtet unter "außergewöhnliche Belastungen". Unter Berücksichtigung der zumutbaren
Eigenbelastung sind diese Kosten steuerlich abzugsfähig. Die zumutbaren
Belastungen regelt §33 Abs. 3 des Einkommenssteuergesetzes EstG. Nachzulesen
im Internet unter www.bundesregierung.de, Rubrik Gesetze. Details erfragen Sie bitte bei Ihrem steuerlichen Berater.
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